Weist du Umsatzsteuer aus?

Das Thema Umsatzsteuer ist ein großes und wichtiges im Kosmos der Selbstständigkeit. Doch viele Leute wissen mit dem Begriff nichts anzufangen und haben keine Ahnung, was es bedeutet, Umsatzsteuer auszuweisen. Deswegen möchte ich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Vorab, ganz wichtig: Meine Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung, ich bin kein Steuerberater und kein Finanzbeamter. Ich kann nur aus meiner eigenen Recherche und meinen Erfahrungen sprechen und euch erzählen, was ich so weiß. Falls Informationen, die hier stehen, falsch sind, könnt ihr mich gern darauf hinweisen. Ich kann allerdings keine Garantie für irgendwas übernehmen oder eine steuerliche Beratung durchführen. Also, los geht’s.

Zunächst mal: Umsatzsteuer ist im Prinzip das gleiche wie Mehrwertsteuer. Die Begrifflichkeiten kommen so zustande, dass Umsatzsteuer für Unternehmer anfällt (die Umsatz machen) und Mehrwertsteuer nur den Endverbraucher betrifft. Auch die Umsatzsteuer ist nach 19% und 7% gestaffelt. Wofür welcher Satz anfällt, kann im Umsatzsteuer-Gesetz (UStG) nachgelesen werden. Die Umsatzsteuer muss von jedem gezahlt werden, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt oder etwas kauft. Im Umkehrschluss muss jeder Verkäufer oder Dienstleister die Umsatzsteuer ausweisen, unabhängig davon, ob man ein Gewerbe betreibt oder freiberuflich tätig ist. Sie wird einfach auf die Nettopreise für Waren oder Dienstleistungen addiert. Ein Produkt, das netto 100€ kostet, kostet inkl. Umsatzsteuer also 119€ bzw. 107€.
Doch die 19% (oder eben 7%) darf man natürlich nicht behalten. Sie muss in vollem Umfang an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug kann die Umsatzsteuer, die der Dienstleister oder Verkäufer selbst für Waren oder Dienstleistungen für das Unternehmen bezahlt, vom Finanzamt zurückerstattet werden.
Heißt im Klartext: Wenn ich Büroartikel für mein Unternehmen kaufe und die Umsatzsteuer beträgt 15€ und ich im Gegenzug 15€ Umsatzsteuer für meine Dienstleistungen erhalte, komme ich auf +-0€ und muss nichts abführen. Allerdings kann ich nur die Umsatzsteuer geltend machen, die auch für das Unternehmen ausgegeben wurde.

Die große Ausnahme

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG bildet die einzige Ausnahme von dem, was ich bisher erklärt habe. Denn Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür darf der Umsatz (Achtung: Umsatz ist nicht Gewinn!!) im Vorjahr (bzw. bei Neugründung im Gründungsjahr) nicht über 17.500€ liegen. Das heißt, dass der Unternehmer darauf achten muss, nicht mehr als 17.500€ Umsatz zu machen, wenn er sich im Gründungsjahr befindet. Die Kleinunternehmerregelung muss bei Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden, sie wird nicht automatisch vorausgesetzt.
Achtung: Wenn man plötzlich im Laufe des Jahres merkt, dass man doch mehr Umsatz machen wird, sollte man sich dringend mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen. Denn es kann passieren, dass man die Umsatzsteuer für das ganze Jahr nachzahlen muss. Wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss man dies auf jeder Rechnung ausweisen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung dient dazu, eine regelmäßige Zahlung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer zu gewährleisten. Ihr könnt dabei selbst entscheiden, ob ihr nach Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) oder nach Zahlungseingang (Ist-Versteuerung) die Umsatzsteuer abführen wollt. Letztere muss wiederum bei Gründung beantragt werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung funktioniert voll elektronisch via Elster-Online. Dort tragt ihr einfach ein, wieviel Umsatz ihr im vergangenen Monat gemacht habt, wie viel Umsatzsteuer ihr selbst bezahlt habt und schickt das Ganze ab. Das Programm sagt euch dann sofort, wie viel ihr zahlen müsst bzw. erstattet bekommt. Falls ihr etwas zahlen müsst, überweist ihr das dann einfach an das Finanzamt (es sei denn, es besteht ein Lastschrift-Auftrag).
Wichtig ist lediglich, dass ihr die Umsatzsteuervoranmeldung für den vergangenen Monat immer bis zum 10. des Folgemonats macht und dann auch sofort überweist – sonst kann es zu saftigen Strafen kommen.

Brauche ich eine Umsatzsteuer-Id-Nummer?

Nicht unbedingt. Für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen und Rechnungen reicht die Steuernummer. Wenn ihr aber Rechnungen ins EU-Ausland stellt, benötigt ihr eine Umsatzsteuer-Id-Nummer. Diese könnt ihr bei Gründung beim Finanzamt beantragen oder bei der Bundeszentrale für Steuern. Dort geht das sogar recht einfach online, wenn ihr schon eine Steuernummer habt. Diese schreibt ihr dann auf eure Rechnungen, und schon seid ihr auf der sicheren Seite.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen und die ganze Umsatzsteuer-Sache etwas einfacher machen. Ich übe dahingehend auch noch und bin noch nicht so bewandert. Falls ich noch Informationen bekomme, reiche ich diese natürlich nach.

In diesem Sinne,
Prost,

die Ruhrpottperle!

Selbstständigkeit pt. 1 – Das große FAQ

Im heutigen Blogpost möchte ich ein paar Fragen beantworten, die mir mein Umfeld im Zusammenhang mit der Entscheidung, mich selbstständig zu machen, oft gestellt hat. Dabei geht es zum Teil ganz allgemein um die Selbstständigkeit an sich, teilweise aber auch um meine Arbeit im Speziellen. Also los!

  • Was genau machst du jetzt eigentlich? Was macht eine Lektorin?

Im Großen und Ganzen korrigiere ich Texte. Ich verbessere dabei sowohl Rechtschreibung, Zeichensetzung und Satzbau (Korrektorat) als auch Stil, inhaltliche Kongruenz, Logikfehler, Seitenlayout (Lektorat) von wissenschaftlichen Arbeiten und Werbetexten, bzw. von allem, was mir ein Auftraggeber so anbietet. Außerdem verbessere ich Texte nach SEO-Gesichtspunkten. SEO steht dabei für Search-Engine-Optimization (dt. Suchmaschinenoptimierung). Das heißt, ich überarbeite Texte so, dass sie von Suchmaschinen im Internet besser gefunden werden können. Neben dieser Arbeit schreibe ich selbst Texte, mache Transkripte (Verschriftlichung von Audio-Gesprächen) und tippe Handschriften ab.
Ein besonderer Service, den nicht jeder Lektor hat, ist mein Bewerbungsmappentraining. Dabei erkläre ich Leuten via Skype oder persönlich, worauf es bei einer guten Bewerbungsmappe ankommt, korrigiere und verbessere bereits bestehende Mappen und weise auf wichtige Dinge, die es zu beachten gilt, hin.

  • Was heißt selbstständig? Hast du jetzt ein Gewerbe?

Ganz klare Antwort: Nein, ich habe kein Gewerbe. Es gibt im Großen und Ganzen zwei Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen: Als Freiberufler oder indem man ein Gewerbe anmeldet. Ich arbeite freiberuflich.

  • Wie macht man sich überhaupt selbstständig?

Das ist im Prinzip ganz einfach. Man muss seinem Gewerbe- oder Finanzamt (je nachdem, ob gewerblich oder freiberuflich) Bescheid sagen, dass man ab Zeitpunkt X selbstständig ist. Dann muss man den einen oder anderen Fragebogen ausfüllen und bekommt eine Steuernummer (und ggf. eine Umsatzsteuer-ID). Achtung: Die Steuernummer ist nicht eure Steuer-ID! Das sind zwei verschiedene paar Schuhe. Und man kann praktisch sofort loslegen, wenn man dem entsprechenden Amt Bescheid gegeben hat.

  • Und wie verdienst du als Lektorin Geld?

Ich bekomme natürlich kein festes, monatliches Gehalt mehr. Stattdessen arbeite ich für Auftraggeber, also z. B. Studenten, die ihre Bachelor- oder Masterarbeit korrigiert bekommen möchten und für Textagenturen, die via Online-Tools Textjobs vermitteln. An diese Jobs komme ich über meine Website, über Aushänge an Universitäten, auf Online-Portalen und über Flyer-Werbung. Und natürlich Mundpropaganda, nicht zu vergessen.

  • Verdienst du auch mit diesem Blog Geld?

Ich gehöre mittlerweile einem Bloggernetzwerk, bzw. einer Bloggeragentur an. Aber die Werbung, die ihr auf der Website seht, ist nicht von mir und die aktuellen Beiträge sind auch keine Kooperationen. Wenn ich für einen Beitrag Geld bekomme, werde ich das deutlich kenntlich machen.
Aber ja: Man kann als Freiberufler auch mit einem Blog Geld verdienen.

  • Musst du das Geld versteuern?

Natürlich zahle ich weiterhin, wie jeder gute deutsche Bundesbürger, Steuern auf mein Einkommen. Da ich kein Gewerbe habe, entfällt die Gewerbesteuer. Ich darf aber nicht den gesamten Umsatz für mich behalten. Ich muss Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen und natürlich auch Einkommenssteuer. Und wenn ich mir selbst mein Gehalt auszahle, wird das natürlich auch versteuert. Ich darf also gerade einmal knapp die Hälfte von dem, was ich so einnehme, auch wirklich selbst behalten!

  • Hast du ein Büro?

Nein, ich arbeite sehr entspannt von zu Hause aus. Das hat natürlich seine Vor- und Nachteile. Mein großer Wunsch für die Zukunft ist, dass ich mir ein Büro leisten kann. Dafür muss sich mein Unternehmen aber erst einmal etablieren. Schließlich stehe ich noch ganz am Anfang.

  • Warum hast du dich selbstständig gemacht?

Wie die meisten Gründer wollte ich unabhängig sein. Ich wollte nicht mehr darauf angewiesen sein, dass ein Vorgesetzter mir sagt, was ich tun soll. Ich wollte nicht mehr auf die Gunst eines Chefs angewiesen sein. Ich wollte selbst bestimmen können, wann ich was tue. Mein Job sollte mir zu 100 % Spaß machen! Und, nicht zu verachten, ich wollte meine Arbeitszeiten komplett selbst bestimmen (immerhin bin ich ein absoluter Morgenmuffel und kann vor 10Uhr morgens kaum produktiv sein).

  • Hast du dein Studium abgebrochen?

Nein. Ich werde im aktuellen Wintersemester keine Veranstaltungen mehr besuchen, um mich komplett auf den Aufbau meines Unternehmens konzentrieren zu können, aber ich habe vor, den Master zu Ende zu machen. Ich werde zwar statt der angepeilten drei bis vier eher vier bis fünf Semester dafür brauchen, aber das ist es mir wert. Immerhin arbeite ich jetzt nicht mehr für ein Unternehmen, sondern wirklich für mich selbst!

  • Warum hast du dich während des Studiums selbstständig gemacht?

Während des Studiums ist die Arbeitszeit von Werkstudenten und Selbstständigen auf 20 Stunden pro Woche im Semester beschränkt. Das liegt daran, dass das Hauptaugenmerk weiterhin auf dem Studium liegen soll. Der Vorteil daran ist, dass man, wenn man über 25 ist und studiert, weiterhin als Student krankenversichert bleiben kann. Das heißt, ich zahle für Kranken- und Pflegeversicherung derzeit etwa 80€. Würde ich mich als Selbstständige selbst versichern, würde mich das locker das Dreifache kosten!

  • Hast du Tipps für Leute, die sich selbstständig machen wollen?

Geht zur IHK. In den meisten größeren Städten bietet die Industrie- und Handels-Kammer zahlreiche, meist kostenfreie, Kurse für angehende Gründer an. Diese Kurse helfen euch bei der Orientierung, geben wertvolle Tipps und bringen euch das Grundwissen, also die Basics bei. Und dann: Google! Informiert euch über eure Geschäftsidee, findet heraus, was ihr tun müsst, um diese umzusetzen.
Und, ganz wichtig: Sucht euch Verbündete. Es wird genug Menschen in eurem Umfeld geben, die die Idee bescheuert finden, die es euch nicht zutrauen, die euch den Traum madig machen wollen. Lasst diese Art von Leuten reden! Macht euer Ding trotzdem, haltet euch dabei an die Menschen, die hinter euch stehen, die euch mit Rat und Tat zur Seite stehen, die euch helfen wollen. Diese Menschen sind auf dem steinigen Weg gute Begleiter. Denn der Weg wird steinig. Es ist nicht einfach, sich erfolgreich selbstständig zu machen. Ihr wollt von dem Geld leben können. Und das kann hart werden. Mit den richtigen Leuten an eurer Seite ist aber alles zu schaffen!

Auf einige der Punkte dieser Liste werde ich nochmal gesondert genauer eingehen, wie z. B. auf den Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberufler und auf die Frage mit der Umsatzsteuer. Falls es trotzdem noch weitere Fragen gibt, stellt sie gern.

In diesem Sinne,
Prost,

die Ruhrpottperle!