Das Thema Umsatzsteuer ist ein großes und wichtiges im Kosmos der Selbstständigkeit. Doch viele Leute wissen mit dem Begriff nichts anzufangen und haben keine Ahnung, was es bedeutet, Umsatzsteuer auszuweisen. Deswegen möchte ich ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Vorab, ganz wichtig: Meine Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung, ich bin kein Steuerberater und kein Finanzbeamter. Ich kann nur aus meiner eigenen Recherche und meinen Erfahrungen sprechen und euch erzählen, was ich so weiß. Falls Informationen, die hier stehen, falsch sind, könnt ihr mich gern darauf hinweisen. Ich kann allerdings keine Garantie für irgendwas übernehmen oder eine steuerliche Beratung durchführen. Also, los geht’s.
Zunächst mal: Umsatzsteuer ist im Prinzip das gleiche wie Mehrwertsteuer. Die Begrifflichkeiten kommen so zustande, dass Umsatzsteuer für Unternehmer anfällt (die Umsatz machen) und Mehrwertsteuer nur den Endverbraucher betrifft. Auch die Umsatzsteuer ist nach 19% und 7% gestaffelt. Wofür welcher Satz anfällt, kann im Umsatzsteuer-Gesetz (UStG) nachgelesen werden. Die Umsatzsteuer muss von jedem gezahlt werden, der eine Dienstleistung in Anspruch nimmt oder etwas kauft. Im Umkehrschluss muss jeder Verkäufer oder Dienstleister die Umsatzsteuer ausweisen, unabhängig davon, ob man ein Gewerbe betreibt oder freiberuflich tätig ist. Sie wird einfach auf die Nettopreise für Waren oder Dienstleistungen addiert. Ein Produkt, das netto 100€ kostet, kostet inkl. Umsatzsteuer also 119€ bzw. 107€.
Doch die 19% (oder eben 7%) darf man natürlich nicht behalten. Sie muss in vollem Umfang an das Finanzamt abgeführt werden. Im Gegenzug kann die Umsatzsteuer, die der Dienstleister oder Verkäufer selbst für Waren oder Dienstleistungen für das Unternehmen bezahlt, vom Finanzamt zurückerstattet werden.
Heißt im Klartext: Wenn ich Büroartikel für mein Unternehmen kaufe und die Umsatzsteuer beträgt 15€ und ich im Gegenzug 15€ Umsatzsteuer für meine Dienstleistungen erhalte, komme ich auf +-0€ und muss nichts abführen. Allerdings kann ich nur die Umsatzsteuer geltend machen, die auch für das Unternehmen ausgegeben wurde.
Die große Ausnahme
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG bildet die einzige Ausnahme von dem, was ich bisher erklärt habe. Denn Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Dafür darf der Umsatz (Achtung: Umsatz ist nicht Gewinn!!) im Vorjahr (bzw. bei Neugründung im Gründungsjahr) nicht über 17.500€ liegen. Das heißt, dass der Unternehmer darauf achten muss, nicht mehr als 17.500€ Umsatz zu machen, wenn er sich im Gründungsjahr befindet. Die Kleinunternehmerregelung muss bei Gründung im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt werden, sie wird nicht automatisch vorausgesetzt.
Achtung: Wenn man plötzlich im Laufe des Jahres merkt, dass man doch mehr Umsatz machen wird, sollte man sich dringend mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen. Denn es kann passieren, dass man die Umsatzsteuer für das ganze Jahr nachzahlen muss. Wenn man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss man dies auf jeder Rechnung ausweisen.
Umsatzsteuervoranmeldung
Die Umsatzsteuervoranmeldung dient dazu, eine regelmäßige Zahlung bzw. Erstattung der Umsatzsteuer zu gewährleisten. Ihr könnt dabei selbst entscheiden, ob ihr nach Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) oder nach Zahlungseingang (Ist-Versteuerung) die Umsatzsteuer abführen wollt. Letztere muss wiederum bei Gründung beantragt werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung funktioniert voll elektronisch via Elster-Online. Dort tragt ihr einfach ein, wieviel Umsatz ihr im vergangenen Monat gemacht habt, wie viel Umsatzsteuer ihr selbst bezahlt habt und schickt das Ganze ab. Das Programm sagt euch dann sofort, wie viel ihr zahlen müsst bzw. erstattet bekommt. Falls ihr etwas zahlen müsst, überweist ihr das dann einfach an das Finanzamt (es sei denn, es besteht ein Lastschrift-Auftrag).
Wichtig ist lediglich, dass ihr die Umsatzsteuervoranmeldung für den vergangenen Monat immer bis zum 10. des Folgemonats macht und dann auch sofort überweist – sonst kann es zu saftigen Strafen kommen.
Brauche ich eine Umsatzsteuer-Id-Nummer?
Nicht unbedingt. Für innerdeutsche Geschäftsbeziehungen und Rechnungen reicht die Steuernummer. Wenn ihr aber Rechnungen ins EU-Ausland stellt, benötigt ihr eine Umsatzsteuer-Id-Nummer. Diese könnt ihr bei Gründung beim Finanzamt beantragen oder bei der Bundeszentrale für Steuern. Dort geht das sogar recht einfach online, wenn ihr schon eine Steuernummer habt. Diese schreibt ihr dann auf eure Rechnungen, und schon seid ihr auf der sicheren Seite.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen und die ganze Umsatzsteuer-Sache etwas einfacher machen. Ich übe dahingehend auch noch und bin noch nicht so bewandert. Falls ich noch Informationen bekomme, reiche ich diese natürlich nach.
In diesem Sinne,
Prost,
die Ruhrpottperle!