In letzter Zeit habe ich mich relativ häufig mit den so genannten Personen des öffentlichen Lebens, auch gern als Promis bezeichnet, beschäftigt. Man sieht sie überall. Auf YouTube, in Blogs, auf twitter, instagram und so weiter. Sie geben in vielen Fällen viel von sich Preis. Neben ihrem Vornamen erfährt man oft den Wohnort, den aktuellen Beziehungsstatus, ihr Reiseverhalten, ihre politische Meinung und noch so viel mehr. Und da stellt sich mir immer und immer wieder eine bestimmte Frage:
Haben Personen des öffentlichen Lebens ein Recht auf Privatsphäre?
In dem Zusammenhang muss der Begriff der Privatsphäre zunächst definiert werden. Der Duden definiert das Wort folgendermaßen: „private (1a) Sphäre, ganz persönlicher Bereich“ (Quelle). Die Definition von privat ist dabei „nur die eigene Person angehend, betreffend; persönlich“ (Quelle). In diesen Definitionen ist die Antwort auf die Frage im Grunde sogar schon enthalten. Dinge, die nur die eigene Person etwas angehen, müssen (und sollen?) nicht in die Öffentlichkeit.
In der Öffentlichkeit wird aber oft von Personen des öffentlichen Lebens etwas Anderes erwartet. Es sollen bitte alle privaten Belange (Verdienst, sexuelle Auslastung, Körbchengröße) öffentlich gemacht werden, nur weil ein Teil des Lebens auf YouTube, Blogs oder anderen sozialen Medien geteilt wird. Und wenn eine Person dann mal Tacheles redet und sagt, dass sie nicht bereit ist, bestimmte Informationen mit der Öffentlichkeit zu teilen, dann gibt es sehr schnell einen Aufschrei, verbunden mit dem Kommentar „Ja, aber du stehst doch in der Öffentlichkeit… man wird doch nochmal fragen dürfen!“
Aber ist das so?
Muss man sich jeden Kommentar, jede Kritik (egal, ob konstruktiv oder nicht) und jede Frage gefallen lassen, nur weil man beruflich in der Öffentlichkeit steht? Klare Antwort: NEIN!
Es ist immer die Entscheidung der jeweiligen Person, was sie sagen, teilen und von sich preisgeben will. Und es gibt durchaus indiskrete, unangebrachte und auch unhöfliche Fragen, die man als Person der Öffentlichkeit kritisieren darf. Wenn man sich durch eine Frage bedrängt fühlt, wenn man eine Frage unangebracht findet, muss man das sagen dürfen, unabhängig davon, ob man selbst in der Öffentlichkeit steht oder nicht. Wer würde sich denn eine Frage z. B. zur sexuellen Auslastung von einer völlig fremden Person an der Fleischtheke im Supermarkt gefallen lassen? Vermutlich die Wenigsten. Warum sollten also Personen der Öffentlichkeit sich das gefallen lassen müssen?
Dieses Verhalten ist unhöflich, Punkt.
Ich muss zugeben, ja, auch ich bin neugierig. Und ja, auch ich verfolge die Informationen, die ich über Personen, die ich gut finde, im Internet. Auch ich habe schon nach so genannten Promis gegoogelt. Und glaubt mir, ich habe gute Recherche-Fähigkeiten. Aber, der Unterschied: Ich interessiere mich nur für Informationen, die Personen freiwillig von sich preisgeben. Und wenn ich durch Zufall auf weitere Informationen stoße, die die Person nicht selbst von sich preisgegeben hat – dann halte ich, verdammt nochmal, die Klappe! Ich behalte diese Dinge für mich, weil die Person, der Promi, doch offensichtlich nicht will, dass diese Informationen an die Öffentlichkeit gelangen!
Ich denke, dass das Verhalten und der Umgang mit solchen Informationen viel mit Anstand, Kinderstube und Höflichkeit zu tun hat. Selbst wenn ihr Informationen über eine Person des öffentlichen Lebens habt, die noch nicht der breiten Öffentlichkeit bekannt sind: Geht damit nicht hausieren. Fragt die Personen nicht über ihr Privatleben aus. Und wenn ihr eine Frage stellt und diese ignoriert oder nicht beantwortet wird – dann hört einfach auf zu Fragen!
In diesem Sinne,
Prost,
die Ruhrpottperle!